Die Beitragsphase der Rister Rente

 

Die Beitragsphase

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"Die Rister-Rente ist beliebt, allerdings hängt ihre Höhe stark vom Anbieter ab. Bis zu 20 Prozent Unterschied im Monat hat der FINANZtest ausgemacht - vor einem Abschluss sollten Verbraucher die Bedingungen also genau prüfen." SpeigelOnline, 13.11.2007 zur Rister-Rente

RisterRente ist in: "Bis Jahresende sollen 10 Millionen Verträge unterzeichnet sein. Zu Recht. Denn sicher ist: Die gesetzliche Rente allein wird im Alter nicht ausreichen. Sicher ist auch: Rister-Verträge sind durch staatliche Zulagen, Steuer­vorteile und Garantien ein empfehlens­wertes Alters­vorsorge­produkt." test.de (Stiftung Warentest), 16.11.2007 zur RisterRente

Volle Zulagen und Steuervorteile

Die vollen Zulagen und Steuervorteile werden Ihnen gewährt, wenn Sie einschließlich der Zulagen einen bestimmten Teil Ihres Gehalts in Ihren Rister-Vertrag einzahlen.

Im Jahr 2005 sind das zwei Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Der Eigenbeitrag steigt auf drei Prozent in den Beitragsjahren 2006 und 2007 und auf vier Prozent ab 2008.

Mindest-Eigenbeitrag 60 Euro

Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es sein, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass an sich keine eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da die staatliche Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr geleistet werden.

Flexibel einzahlen - Nutzen Sie Sonderzahlungen vom Chef

Als Kunde können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben - für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen.

Tipp: Viele nutzen die Sonderzahlungen des Arbeitgebers am Jahresende zur Finanzierung ihrer Rister-Rente.

 















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Vorteile der RisterRente

  • Lebenslange monatliche Rente garantiert
  • Hartz IV-sicher
  • Rentenbeginn flexibel
  • Jährliche Rentensteigerung
  • Bei Rentenbeginn bis zu 30% Sonderauszahlung
  • Vererbbarkeit