Die Rister Rente ist Hartz-IV-fest

 

RisterRenten sind Hartz-4-fest

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"Die Rister-Rente ist beliebt, allerdings hängt ihre Höhe stark vom Anbieter ab. Bis zu 20 Prozent Unterschied im Monat hat der FINANZtest ausgemacht - vor einem Abschluss sollten Verbraucher die Bedingungen also genau prüfen." SpeigelOnline, 13.11.2007 zur Rister-Rente

RisterRente ist in: "Bis Jahresende sollen 10 Millionen Verträge unterzeichnet sein. Zu Recht. Denn sicher ist: Die gesetzliche Rente allein wird im Alter nicht ausreichen. Sicher ist auch: Rister-Verträge sind durch staatliche Zulagen, Steuer­vorteile und Garantien ein empfehlens­wertes Alters­vorsorge­produkt." test.de (Stiftung Warentest), 16.11.2007 zur RisterRente

Rister-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt

Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.

Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Rister-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.

Weitere Themen: Unfallversicherungen und Privatkrankenversicherung

 
 














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Vorteile der RisterRente

  • Lebenslange monatliche Rente garantiert
  • Hartz IV-sicher
  • Rentenbeginn flexibel
  • Jährliche Rentensteigerung
  • Bei Rentenbeginn bis zu 30% Sonderauszahlung
  • Vererbbarkeit