Die Rentenphase der RisterRente

 

Die Rentenphase

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"Die Rister-Rente ist beliebt, allerdings hängt ihre Höhe stark vom Anbieter ab. Bis zu 20 Prozent Unterschied im Monat hat der FINANZtest ausgemacht - vor einem Abschluss sollten Verbraucher die Bedingungen also genau prüfen." SpeigelOnline, 13.11.2007 zur Rister-Rente

RisterRente ist in: "Bis Jahresende sollen 10 Millionen Verträge unterzeichnet sein. Zu Recht. Denn sicher ist: Die gesetzliche Rente allein wird im Alter nicht ausreichen. Sicher ist auch: Rister-Verträge sind durch staatliche Zulagen, Steuer­vorteile und Garantien ein empfehlens­wertes Alters­vorsorge­produkt." test.de (Stiftung Warentest), 16.11.2007 zur RisterRente

Rentenleistungen schon ab 60 möglich

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Rister-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn mit 65. Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.

Geringere steuerliche Belastung im Alter

Da Rister-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist niedriger als in der Erwerbsphase, weil der persönliche Steuersatz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.

 















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Vorteile der RisterRente

  • Lebenslange monatliche Rente garantiert
  • Hartz IV-sicher
  • Rentenbeginn flexibel
  • Jährliche Rentensteigerung
  • Bei Rentenbeginn bis zu 30% Sonderauszahlung
  • Vererbbarkeit