Wen fördert die Rister Rente?

 

Wer hat Anspruch auf Rister-Förderung?

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"Die Rister-Rente ist beliebt, allerdings hängt ihre Höhe stark vom Anbieter ab. Bis zu 20 Prozent Unterschied im Monat hat der FINANZtest ausgemacht - vor einem Abschluss sollten Verbraucher die Bedingungen also genau prüfen." SpeigelOnline, 13.11.2007 zur Rister-Rente

RisterRente ist in: "Bis Jahresende sollen 10 Millionen Verträge unterzeichnet sein. Zu Recht. Denn sicher ist: Die gesetzliche Rente allein wird im Alter nicht ausreichen. Sicher ist auch: Rister-Verträge sind durch staatliche Zulagen, Steuer­vorteile und Garantien ein empfehlens­wertes Alters­vorsorge­produkt." test.de (Stiftung Warentest), 16.11.2007 zur RisterRente

Rister-Förderung für alle Arbeitnehmer

Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Rister-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.

Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden - z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Rister-Police.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Rister-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Rister-Police besitzt.

Rürup-Rente ist auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten

Nicht gefördert werden Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Personen, die bereits eine Rente aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.

 















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Vorteile der RisterRente

  • Lebenslange monatliche Rente garantiert
  • Hartz IV-sicher
  • Rentenbeginn flexibel
  • Jährliche Rentensteigerung
  • Bei Rentenbeginn bis zu 30% Sonderauszahlung
  • Vererbbarkeit